FAS Incoterms | Frei Längsseits Schiff erklärt

FAS

1. Was bedeutet FAS in den Incoterms?

FAS (Free Alongside Ship) ist eine Handelsklausel der Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) und gilt ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport. Ihre Kerndefinition besagt, dass der Verkäufer die Ware längsseits des benannten Schiffes im Verschiffungshafen (z. B. an einem Kai oder auf einem Binnenschiff) liefert, wobei mit dem Zeitpunkt der Warentransport die Risiken und Kosten auf den Käufer übergehen.

FAS stammt aus der Zeit der Segelschiffe und wurde traditionell für Massengüter (z. B. Getreide, Mineralien) oder schwere Maschinen verwendet, da diese Güter ohne Containerisierung direkt am Kai angeliefert werden konnten. Der Hauptunterschied zwischen FAS und FOB (Free on Board) liegt in der Ladepflicht: Bei FAS ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Güter auf das Schiff zu laden, während bei FOB der Verkäufer für die Ladepflicht verantwortlich ist.

2. Welche Pflichten hat der Verkäufer?

Zu den Hauptpflichten des Verkäufers gemäß Incoterms® 2020 gehören:

Lieferung: Die Ware wird zum Bestimmungsort des Verschiffungshafens transportiert und dort längsseits des Schiffes in einem zum Verladen bereiten Zustand bereitgestellt (z. B. ordnungsgemäß verpackt und gemäß den vertraglichen Anforderungen gekennzeichnet).

Ausfuhrabfertigung: Alle Ausfuhrformalitäten, einschließlich Lizenzen, Inspektionen und Sicherheitsanmeldungen, sind zu erledigen, und die damit verbundenen Kosten sind zu tragen.

Risikoübergang: Risiken (z. B. Beschädigung, Verlust während des Transports) gehen auf den Käufer über, sobald die Ware längsseits des Schiffes verladen ist.

Dokumentation: Dem Käufer sind Handelsrechnungen, Transportdokumente (z. B. Empfangsbestätigung des Schiffsführers) und sonstige im Vertrag geforderte Bescheinigungen vorzulegen.

Beispiel: Wenn ein Verkäufer lose Maisladungen am Kai des Hafens von Qingdao anliefert, aber die Ausfuhrzollabfertigung nicht durchführt, verstößt er gegen den Vertrag und haftet für die Verzögerungen.

3. Welche Pflichten hat der Käufer?

Der Käufer übernimmt folgende Pflichten:

Verladung und Transport: Organisation der Verladung der Güter auf das Schiff und des anschließenden Transports zum Zielhafen.

Einfuhrabfertigung: Abwicklung der Einfuhrformalitäten, einschließlich Zölle, Steuern und Mehrwertsteuer (MwSt.).

Risiken und Kosten: Trägt alle Risiken (z. B. Seeverluste, Verzögerungen) und Kosten (z. B. Verladegebühren, Kaigebühren) ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren längsseits des Schiffes platziert werden.

Versicherung: Schließen Sie eine Frachtversicherung ab, die Risiken vom Verladen bis zur Ankunft am Bestimmungsort abdeckt.

Praktischer Tipp: Käufer beauftragen häufig externe Logistikdienstleister (z. B. Spediteure) mit der Koordination von Verladung und Transport, wodurch die operative Komplexität reduziert wird.

4. Wann sollte eine FAS-Vereinbarung verwendet werden?

FAS eignet sich für folgende Szenarien:

Frachtart: Massengut (z. B. Kohle, Rohöl), schwere Maschinen oder nicht in Containern verpackte Güter, die direkt am Kai angeliefert werden können.

Transportart: Beschränkt auf See- oder Binnenschifffahrt; gilt nicht für Luft-, Schienen- oder multimodale Transporte.

Kontrollbedarf: Käufer, die eine größere Kontrolle über die Verladung und den anschließenden Transport anstreben, oder Verkäufer, die logistische Haftungsrisiken minimieren möchten (z. B. durch Vermeidung von Verladerisiken).

Alternativen: Containerladung: Bevorzugt FCA (Free Carrier), da FAS eine Anlieferung neben dem Schiff erfordert, während Container in der Regel an Terminals vorpositioniert werden.

Full-Service-Anforderung: Wenn Käufer wünschen, dass Verkäufer mehr Verantwortung übernehmen, sind Optionen wie DDP (Delivered Duty Paid) oder DAP (Delivered at Place) möglicherweise vorzuziehen.


5. Häufig gestellte Fragen zum FAS-Abkommen


F1: Ist FAS auf Containersendungen anwendbar?

Nein. Container müssen an den Terminals vorpositioniert werden, was eine direkte Kailieferung unpraktisch macht. Incoterms® 2020 empfiehlt für Containergüter ausdrücklich FCA.


F2: Wann erfolgt eine Risikoübertragung gemäß FAS?

Sobald die Ware längsseits des Schiffes liegt, geht das Risiko auf den Käufer über. Wird die Ware beispielsweise vor dem Verladen durch Regen beschädigt, haftet der Verkäufer hierfür nicht.


F3: Muss der Verkäufer einen „On-Board“-Ladeschein vorlegen?

Nein. Bei FAS wird der Frachtbrief in der Regel vom Käufer oder dessen Spediteur ausgestellt, da der Verkäufer nicht am Verladen beteiligt ist. Der Verkäufer muss lediglich Dokumente wie die Frachtquittung als Nachweis für den Status vor dem Verladen vorlegen.
 


F4: Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen FAS und FOB?

Lieferort: FAS erfordert die Lieferung längsseits des Schiffes (Kai/Lastkahn), während FOB die Lieferung an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen vorschreibt.
Verantwortung für das Laden: Der Käufer übernimmt das Laden gemäß FAS, der Verkäufer ist gemäß FOB verantwortlich.
Anwendbare Fracht: FAS eignet sich für Schüttgut/schwere Fracht; FOB ist üblich für Container- oder allgemeine Handelswaren.


F5: Was passiert, wenn der Käufer die Waren nicht rechtzeitig abholt?

Bei Verzögerungen muss der Käufer Lagergebühren, Liegegelder und andere Strafen zahlen und muss gegebenenfalls mit Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung rechnen.

Fazit

FAS klärt die Verantwortlichkeiten für die Kailieferung im Seefrachtverkehr und bietet Verkäufern ein vereinfachtes Haftungsmodell – insbesondere für Schwermaschinen oder Schüttgut. Von Käufern verlangt es jedoch eine stärkere logistische Koordination. Unternehmen sollten Handelsbedingungen basierend auf Frachtart, Transportart und Risikotoleranz auswählen und Verträge um zusätzliche Klauseln zur Streitschlichtung ergänzen.

Wenn Sie mehr über andere Incoterms erfahren möchten, können Sie den Incoterms-Leitfaden [Aktualisiert 2025] mit Tabelle besuchen.

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